Erklärung zur Barrierefreiheit der App "Luxembourg Pavilion Dubai 2020"

Die öffentliche Einrichtung "Ministerium für Digitalisierung" ist bemüht, ihre mobilen Applikationen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese mobilen Applikationen sind mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RAAM Version 1 unvereinbar. Die Gründe für diese Unkonformität sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

Zudem basiert die Anwendung auf einem Virtual-Reality-Film, der unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Die Videos haben keine Audiodeskription. Die App ist ein interaktiver Film, bei dem motorische Fähigkeiten gefragt sind.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. Februar 2022 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von diesen mobilen Applikationen mit den im RAAM 1 festgelegten Anforderungen, wie eine Selbstbewertung durch die Organisation "Ministerium für Digitalisierung".

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie einen Mangel an der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an info@digital.etat.lu: beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten. Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.

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