Das nationale Portal für Beteiligungsverfahren

Nationales Portal für Beteiligungsprozeduren

Einleitung

Am 7. Januar 2021 stellte Marc Hansen, beigeordneter Minister für Digitalisierung und beigeordneter Minister für Verwaltungsreform, der Öffentlichkeit das nationale Portal für Beteiligungsverfahren vor. Seit dem 13. Januar 2021 ist das Portal unter der Adresse www.enquetes-publiques.lu online und beinhaltet Informationen über unterschiedliche Verwaltungsverfahren sowie die diesbezüglichen Beteiligungsverfahren.

Das Portal ist eine Initiative des Ministeriums für Digitalisierung und Teil der Anstrengungen der Regierung im Bereich der Verwaltungsreform und -vereinfachung. Vor der Einführung des nationalen Portals für Beteiligungsverfahren wurden die Informationen bezüglich eines Verfahrens durch  offizielle Bekanntmachungen in der nationalen Presse und über anderweitige Kommunikationskanäle der jeweiligen Verwaltungen veröffentlicht.

Das neue Portal bietet den Bürgern nunmehr ein digitales Tool um Beteiligungsverfahren einzusehen und Beiträge hierzu online einzureichen. Es handelt sich dabei um ein zusätzliches Tool zur Ergänzung der klassischen Abläufe der jeweiligen Verwaltungsverfahren.

Hintergrund

Die Beteiligungsverfahren haben einen formellen und verbindlichen Charakter und sind bestimmten Verwaltungsentscheidungen vorgelagert. Der genaue  Ablauf der unterschiedlichen Beteiligungsverfahren ist im Prinzip gesetzlich geregelt. Den Organisatoren, seien es Ministerien oder Verwaltungen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen oder Gemeinden, ist sehr daran gelegen, ihren Verfahren eine größtmögliche Reichweite zu geben, damit die Bürger ihre Anmerkungen, Feststellungen oder Beschwerden noch vor der Beschlussfassung der zuständigen Behörde mitteilen können.

Die Vorteile des Portals

Ein Internetportal mit allen Arten von Beteiligungsverfahren ist angesichts seiner kontinuierlichen Verfügbarkeit für die Bürger ein großer Vorteil. Es ist von überall und zu jeder Uhrzeit zugänglich und die breite Öffentlichkeit kann die Unterlagen zu einem Beteiligungsverfahren bequem von zu Hause aus einsehen. Zudem erhält der/die Interessent/-in über ein Benachrichtigungssystem, Registrierung vorausgesetzt, Auskünfte zu den laufenden Verfahren oder zu einem bestimmten Thema. In den Fällen, in denen dies gesetzlich erlaubt ist, können die Bürger auch ihre Beiträge direkt auf elektronischem Wege unter Verwendung eines MyGuichet.lu-Assistenten einreichen.

Letztendlich kann das Internetportal in hohem Maße zu einer Harmonisierung der öffentlichen Konsultationsverfahren beitragen und zu einer in den Augen aller beteiligten Parteien notwendigen Vereinfachung führen.

Auf Seiten des öffentlichen Dienstes gestaltet sich die Verwaltung der Beteiligungsverfahren leichter und effizienter, da die Bürgerbeiträge mühelos erfasst werden können.

Rubriken und Funktionen

Das Internetportal ist in 4 Hauptrubriken unterteilt:

  • die laufenden Beteiligungsverfahren und die diesbezüglichen Informationen,
  • die offiziellen Bekanntmachungen zu den Beteiligungsverfahren und Verwaltungsentscheidungen,
  • die Termine für die vorgesehenen Informationsversammlungen sowie die Kontaktdaten und Sprechzeiten der jeweiligen Organisatoren,
  • ein Leitfaden für die betreffenden Verwaltungsverfahren.

Das Portal ist in 4 Sprachen verfügbar (Französisch, Deutsch, Englisch und Luxemburgisch). Die Organisatoren der Beteiligungsverfahren haben somit die Möglichkeit, die Informationen über ihre Verfahren in diesen 4 Sprachen anzubieten. Die Bürger können sich zudem für personalisierte Benachrichtigungen registrieren um in Echtzeit über neue Verfahren in ihrer Gemeinde oder den Gemeinden ihrer Wahl informiert zu werden.

Was das Einreichen von Beiträgen anbelangt, sei darauf hingewiesen, dass es - falls die jeweilige Gesetzgebung dies erlaubt - den Bürgern anhand des Portals möglich ist, ihre Anmerkungen direkt unter Verwendung des MyGuichet.lu-Assistenten mit oder ohne starke(r) Authentifizierung (LuxTrust-Zertifikat) einzureichen. Sieht die anzuwendende Gesetzgebung das Einreichen dieser Anmerkungen auf digitalem Wege nicht vor, bietet das Portal lediglich die Einsichtnahme der offiziellen Bekanntmachungen zu diesem Verfahren an.

Zum letzten Mal aktualisiert am