Elektronische Rechnungsstellung: Wir werden Sie auch nach dem 18. März 2023 weiter begleiten!

Ab dem 18. März 2023 unterliegt jeder Wirtschaftsteilnehmer, der Rechnungen an eine luxemburgische öffentliche Einrichtung sendet, der Gesetzgebung über die elektronische Rechnungsstellung gemäß dem Gesetz vom 13. Dezember 2021.

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Diese Verpflichtung gilt nur im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession. Zur Erinnerung: Laut Gesetz ist ein öffentlicher Auftrag jeder schriftliche Vertrag zwischen einem Wirtschaftsteilnehmer und einer öffentlichen Einrichtung, der die Ausführung von Arbeiten, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat.

Für die Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen gibt es zwei Möglichkeiten: entweder das gemeinsame Liefernetz Peppol oder eines der Online-Verfahren, die zu diesem Zweck auf der Plattform MyGuichet.lu angeboten werden. Diese Plattform steht auch Wirtschaftsbeteiligten zur Verfügung, die keine MwSt.-Nummer haben.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2021 haben das Ministerium für Digitalisierung, die Handelskammer und ihr House of Entrepreneurship sowie die Handwerkskammer gemeinsam daran gearbeitet, die Wirtschaftsbeteiligten zu sensibilisieren und über die Herausforderungen der elektronischen Rechnungsstellung und die angebotenen Lösungen zu informieren. Diese Bemühungen werden auch nach dem 18. März 2023 fortgesetzt.

Zu diesem Zweck bietet das Portal für die elektronische Rechnungsstellung www.e-facturation.lu nützliche Links zu allen online verfügbaren Informationen zu diesem Thema. Dieses Portal wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus werden die Helpdesksdes Ministeriums für Digitalisierung, des House of Entrepreneurship und des eHandwierk Service weiterhin für alle Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung zur Verfügung stehen.  

Pressemitteilung des Ministeriums für Digitalisierung

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